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Web für Alle

Internetseiten für Alle zugänglich machen

Ein großer Teil der Internetseiten im WorldWideWeb sind nicht behindertengerecht. Oft sind sie schlecht lesbar und erschweren die Navigation. Die Bundesregierung bietet hier schon einmal Richtlinien an. Seit Ende Juli 2002 gibt es die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s2654.pdf). Diese Rechtsverordnung regelt, welche Maßnahmen für Webseiten, CD-ROMs und DVD-Oberflächen notwendig sind, damit auch Menschen mit Behinderungen an alle Informationen ohne fremde Hilfe gelangen können. Diese Verordnung soll bis Ende 2005 umgesetzt werden.

Um im Internet zu surfen braucht man verschiedene Fähigkeiten. Blinde und Sehbehinderte Menschen können Texte, Bilder, Videos oder auch Animationen nicht, oder nur schlecht erkennen. Webdesigner, die ihre Seiten für eine bestimmte Auflösung optimieren, schließen einen Teil der Surfer aus. Oft werden keinerlei Erklärungen zu Grafiken oder Imagemaps angeboten, oder es werden Plug-ins vorausgesetzt, sodaß diese Elemente für Screenreader oder Textbrowser nicht zugänglich sind.

Es sollten alle, für das Layout und die Formatierung nötigen Tags, per CSS (Cascading Style Sheets) mit relativen Tags angegeben werden. Der Internet Explorer stellt leider bei einigen Konfigurationen Schriften sehr klein dar und ignoriert relative Angaben im CSS. Weitere Probleme können in Tabellen und Formularen auftreten. Einige Browser und Sreenreader lesen die Spalten nicht korrekt, sondern lesen über die Spalten von links nach rechts und vermischen somit den Text, der eigentlich voneinander getrennt sein sollte.

Audioausgaben sind für Taube, Schwerhörige und für Nichtbehinderte, die ihre Lautsprecher ausschalten müssen, ein Problem. Weitere Informationen kann man unter: www.einfach-fuer-alle/seite03_6782.html einsehen.

Eine Checkliste für ein barrierefreies Webdesign finden Sie unter: www.weblab.vnu.de.

   
Letzte Aktualisierung: 17.03.2022 15:47
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